MdL Susann Biedefeld: auch Kommunen in Stadt und Landkreis Bamberg erhalten in diesem Jahr staatliche Hochbaumittel

Veröffentlicht am 16.05.2018 in Landespolitik

Gute Nachrichten hat die oberfränkische SPD-Haushaltspolitikerin Susann Biedefeld für einige Kommunen in Stadt und Landkreis Bamberg, denn sie erhalten Zuweisungen des Freistaats Bayern für ihre Hochbaumaßnahmen. Diese Bewilligungen für 2018 wurden heute dem Bayerischen Landtag bekannt gegeben.

Bei den Geldern handelt es sich um Mittel im Rahmen des bayerischen kommunalen Finanzausgleichs nach Art. 10 Finanzausgleichsgesetz. Gefördert werden öffentliche Schulen einschließlich schulischer Sportanlagen, Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder) sowie kommunale Theater und Konzertsaalbauten. Empfänger sind Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Verwaltungsgemeinschaften, Schulverbände und kommunale Zweckverbände.

 

Im Einzelnen fließen in Stadt und Landkreis Bamberg in folgende Kommunen staatliche Fördermittel für den Hochbau:

Insgesamt fließen Mittel in Höhe von 9.027.000 Euro in den Landkreis Bamberg.

 

  • Die Gemeinde Altendorf erhält für die Erweiterung der bestehende Kindertageseinrichtung „Kürbisland“ Mittel in Höhe von 25.000 Euro.
  • Gleich drei Projekte des Landkreises Bamberg werden gefördert: Die Erweiterung und Generalsanierung der Staatlichen Realschule Ebrach mit Neubau einer 130m-Laufbahn und Schaffung von Räumen für die Ganztagsbetreuung mit 216.000 Euro, die Generalsanierung des Allwetterplatzes und der Kugelstoßanlage an der Staatlichen Realschule in Ebrach mit 15.000 Euro und die Generalsanierung und Erweiterung der Realschule Scheßlitz mit 2.000.000 Euro.
  • Die Stadt Baunach kann sich über finanzielle Unterstützung in Höhe von 30.000 Euro für die Generalsanierung der Außensportanlagen am Schulsportzentrum Baunach freuen und
  • der Markt Burgebrach wird der Neubau einer Kindertageseinrichtung Im Knöckel mit vier Krippen- und drei Kindergartengruppen, mit 800.000 Euro unterstützt.
  • Zwei Maßnahmen bekommt der Markt Buttenheim zugesichert, die Erweiterung des bestehenden Waldkindergartens um eine Kindergartengruppe im Wert von 113.000 Euro und der Neubau einer Kindertageseinrichtung mit zwei Kindergarten- und einer Krippengruppe in Höhe von 600.000 Euro.
  • Auf die Gemeinde Frensdorf entfallen zur Generalsanierung, Umbau und Erweiterung des Schulgebäudes, Bauabschnitt 2.300.000 Euro.
  • Markt Heiligenstadt i. OFr. erhält für den Anbau einer Kinderkrippe an den bestehenden Kindergarten 70.000 Euro.
  • Zwei Maßnahmen der Gemeinde Litzendorf werden gefördert, der Neubau einer Doppelsporthalle (500.000 Euro) sowie der Umbau der Schulräume der ehemaligen Schule Naisa zu Kindergartenräumen, Einbau von zwei Krippengruppen in die bestehenden Gemeindewohnungen, Anbau Mehrzweckraum, Personalraum und Lager (443.000 Euro).
  • Auch die Gemeinde Pettstadt erhält mehrere Förderungen: Der Anbau eines Kinderhorts an das bestehende Schulgebäude und Umbau gemeinsam genutzter Räume im Bestand wird mit 300.000 Euro gefördert, die Schaffung eines barrierefreien Zugangs zur Schule mit 100.000 Euro und der Umbau der Schule aus brandschutztechnischen Gründen und Errichtung einer Mensa mit 97.000 Euro.
  • Im Markt Rattelsdorf entfallen für die Generalsanierung und Teilneubau der Grund- und Mittelschule 1.000.000 Euro.
  • 87.000 Euro erhält die Gemeinde Schönbrunn im Steigerwald für die Generalsanierung des Schulgebäudes und der Sporthalle der Grundschule Schönbrunn-Ampferbach und
  • 300.000 Euro gehen an die Gemeinde Stadelhofen zur Teilsanierung der Grundschule.
  • Für die Erweiterung und Sanierung des Kindergartens St. Magdalena Geisfeld erhält die Gemeinde Strullendorf 500.000 Euro,
  • der Markt Zapfendorf kann sich über 300.000 Euro zur Generalsanierung der Sporthalle der Grund- und Mittelschule freuen.
  • Freuen kann sich auch die Gemeinde Gundelsheim über Zuschüsse in Höhe von 31.000 Euro zur Erweiterung der Kindertageseinrichtung St. Marien um drei weitere Krippengruppen mit Sanierung der bestehenden Heizzentrale,
  • ebenso wie die Gemeinde Oberhaid, der zu Erweiterung und Umbau der Grund- und Mittelschule 600.000 Euro zugesprochen wurden und
  • die Gemeinde Stegaurach für Förderung des Neubaus eines viergruppigen Kinderhorts und einer eingruppigen Kinderkrippe in Höhe von 600.000 Euro.

 

Die Stadt Bamberg erhält staatliche Hochbaumittel in Höhe von 1.347.000 Euro für verschiedene Maßnahmen.

 

  • In Höhe von 88.000 Euro gibt es einen Baukostenzuschuss zum Ersatzneubau des Kindergartens St. Elisabeth und der Kinderkrippe Bienenkorb,
  • ein Baukostenzuschuss zur Errichtung eines eingruppigen Wiesenhorts im Ortsteil Bug durch den Verein Innovative Sozialarbeit e.V. von 30.000 Euro wurde genehmigt, sowie
  • ein weiterer Baukostenzuschuss in Höhe von 200.000 Euro zur Erweiterung der Kindertageseinrichtung An der Auferstehungskirche um eine Krippengruppe (Träger: Diakonisches Werk Bamberg-Forchheim e.V.).
  • Bauliche Brandschutzmaßnahmen an der Grundschule Gaustadt werden mit 50.000 Euro gefördert,
  • bauliche Brandschutzmaßnahmen an der Rupprechtschule mit 29.000 Euro und
  • Erstmaßnahmen baulicher Brandschutz an der Hainschule mit 150.000 Euro.
  • Unterstützung erhält auch die Gangolfschule bei der Teilsanierung (500.000 Euro) und
  • Kaulbergschule bei der Teilsanierung des Schulhauses Bug (300.000 Euro).
  • Zwei Projekte des Zweckverbands Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg werden gefördert, Bauliche Brandschutzmaßnahmen am Kaiser-Heinrich-Gymnasium mit 400.000 Euro und
  • Brandschutzmaßnahmen am Dientzenhofer Gymnasium mit 300.000 Euro.

Insgesamt stehen im kommunalen Finanzausgleich im Jahr 2018 in Bayern Mittel von 500 Millionen Euro für diese Zwecke in ganz Bayern bereit. Susann Biedefeld hält diese staatlichen Zuweisungen für unverzichtbar zur Stärkung der kommunalen Investitionen. Allerdings weist sie daraufhin, dass die 500 Millionen Euro bei weitem nicht ausreichen, um alle erforderlichen Investitionen in den Kommunen zu fördern.

Die SPD-Landtagsfraktion fordert deshalb in diesem Jahr zusätzliche Mittel in Höhe von 200 Millionen Euro für Schulhäuser sowie jeweils 25 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Bäder und die energetische Sanierung kommunaler Gebäude, die aufgrund des Bedarfs dringend erforderlich sind.

Abschließend erläutert Biedefeld, das bei der Bemessung der staatlichen Förderleistungen die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers individuell berücksichtigt werden. Zuweisungsfähig sind grundsätzlich Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Generalsanierungsmaßnahmen, aber auch der Erwerb eines Gebäudes, wenn dadurch ein an sich notwendiger Neu- oder Erweiterungsbau vermieden wird.

 

 

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